Im Ruhestand einfach zurücklehnen? Zumindest finanziell gilt das nicht. Lesen Sie hier, welche Steuern und Abgaben fällig werden - und welche Regeln für den Zuverdienst während der Rente gelten.
Berlin (dpa/tmw) - Es ist soweit: Sie stehen kurz vor dem verdienten Ruhestand. Auf Ihrem Rentenbescheid steht schwarz auf weiß, wie hoch Ihre monatliche Rente ausfallen wird. Doch mit dieser Summe können Sie nicht netto rechnen. Es werden weiterhin Sozialabgaben fällig. Außerdem muss die Rente immer häufiger versteuert werden.
Auch aus diesem Grund möchten sich manche Pensionäre im Ruhestand etwas dazuverdienen. Oder Sie gehören zu den Menschen, denen der Beruf immer große Freude gemacht hat. Sie wollen weiter eine Aufgabe haben und schätzen den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen.
Die gute Nachricht: Gerade für Frührentner ist ein Zuverdienst noch einmal attraktiver geworden.
In dieser Übersicht erfahren Sie, mit welchen Abzügen Sie als Rentner zu rechnen haben - und wie Sie im Ruhestand weiter arbeiten.
Welche Beiträge zahlt man als Rentner?
Brutto ist auch im Alter nicht gleich netto: Im Ruhestand werden weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Merksatz: Im Ruhestand sind Sie so kranken- und pflegeversichert wie im ...